LEGAL CHAMBERS Kainz – Rechtsanwalt
Dr. Thomas Kainz in Wien: Ihr Anwalt mit Spezialisierung auf den Abgasskandal

Über uns

LEGAL CHAMBERS Kainz, Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London), gehört zu den ersten Kanzleien, die im Abgasskandal tätig geworden sind. Selbst, als der Verein für Konsumenteninformation noch von Klagen abgeraten hat, haben wir an die Ansprüche der Kunden, die vom Abgasskandal betroffen sind, geglaubt und erste Klagen eingebracht. Wir haben jahrelange Erfahrung im Dieselskandal und verfügen über ein umfangreiches Know-how in diesem Sachverhaltskomplex. Wir haben vor diversen Gerichten in Österreich sowie auch in Deutschland bereits zahlreiche positive Urteile für unsere Klienten erstritten. Unsere Kanzlei zählt sich zu den Vorreiterkanzleien im Abgasskandal und konnte schon vielen Klienten helfen, ihr manipuliertes Fahrzeug zurückzugeben oder zu einem anderen positiven Ergebnis zu gelangen.

Im ersten Schritt prüfen wir, ob Ihr Fahrzeug von einem Rückruf bzw. einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen ist. Im zweiten Schritt erarbeiten wir die für Sie individuell beste Lösung. In Betracht kommt hierbei insbesondere eine Rückerstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des manipulierten Fahrzeuges, ein Austausch, oder Wertersatz (Preisreduktion). Im dritten Schritt machen wir Ihre Ansprüche geltend. Insbesondere, wenn Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, raten wir Ihnen, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Übermitteln Sie uns dazu gerne Ihre Rechtschutzpolizze.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir helfen Ihnen, Ihre individuellen Ansprüche geltend zu machen. Sie können auch gerne unser Kontaktformular verwenden. Dort können Sie auch Unterlagen, wie Ihre Rechtschutzpolizze und den Kaufvertrag, hochladen.

Umfassende Beratung zum Thema Abgasskandal

Unzulässige Abschalteinrichtung

Unzulässige Abschalteinrichtung

„Dieselgate“ ist zum Schlagwort für einen Skandal von mehreren Autoherstellern wie VW oder Daimler (Mercedes) geworden. Im Abgasskandal geht es um den Vorwurf, dass diverse Autohersteller in ihren Dieselfahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut haben.

Betroffene Fahrzeuge

Vom VW-Abgasskandal betroffen sind nach aktuellem Stand Dieselfahrzeuge des VW-Konzerns mit einem Motor des Typs EA189, EA288 und EA897 (bzw. EA897evo). Vom Mercedes-Abgasskandal betroffen sind nach aktuellem Stand Mercedes-Dieselfahrzeuge, in denen ein Motor des Typs OM 651, OM 642, OM 626 oder OM 622 verbaut ist.

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Ansprüche

Wir prüfen Ihre Ansprüche individuell. Grundsätzlich kommt jedoch ein Austausch Ihres Fahrzeugs oder eine Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe Ihres Fahrzeugs in Betracht. Sollte das Softwareupdate bereits aufgespielt worden sein, klagen wir für Sie auch allfällige entstandene Reparaturkosten.

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Verjährung

Bei den Fällen im Abgasskandal ist tatsächlich Eile geboten. Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen den Verkäufer auf Anfechtung des Kaufvertrages beträgt grundsätzlich 3 Jahre ab Vertragsschluss. Die Gewährleistungsfrist beträgt überhaupt nur 2 Jahre ab Übergabe. 

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Softwareupdate

Sachverständige und sonstige Experten haben in diversen Gutachten zum VW-Abgasskandal ausgeführt, dass das Softwareupdate u.a. zu einer stärkeren Belastung diverser Komponenten der Fahrzeuge (wie der Abgasrückführung oder des Dieselpartikelfilters) führt. 

Top-Beratung bei LEGAL CHAMBERS Kainz, Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz

Honorar

Zufriedene Klienten sind uns wichtig. Wir nehmen uns Zeit, Ihnen in einem Honorargespräch die verschiedenen Honorarstrukturen wie Zeithonorar, Tarifhonorar, Pauschalhonorar oder Mischformen, zu erklären.