Verjährung

Symbolbild

Wie sieht es mit der Verjährung aus?

Bei den Fällen im Abgasskandal ist tatsächlich Eile geboten. Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen den Verkäufer auf Anfechtung des Kaufvertrages beträgt grundsätzlich 3 Jahre ab Vertragsschluss. Die Gewährleistungsfrist beträgt überhaupt nur 2 Jahre ab Übergabe. Die Verjährungsfristen gegenüber den Herstellern sind tatsächlich länger. Die Schadenersatzfrist beträgt zwar ebenfalls 3 Jahre, beginnt aber erst ab Kenntnis von Schaden und Schädiger zu laufen. Nachdem der Vorstandsvorsitzende von VW, Dr. Herbert Diess, in der ZDF-Talkshow „Markus Lanz“ vom 18. Juni 2019 eingestanden hat, dass das Vorgehen von VW „Betrug“ gewesen sei, läuft unseres Erachtens jedenfalls gegen VW sogar die „lange“ Verjährungsfrist von 30 Jahren. Auch ein Vorgehen gegen VW zahlt sich nach unserer Einschätzung daher noch aus.

In jedem Fall empfiehlt es sich, uns so bald wie möglich zu kontaktieren, sodass wir Ihre Ansprüche und die Verjährungsfristen prüfen können. Insbesondere die Fristen gegen die Verkäufer sind von Bedeutung, da die Ansprüche gegen diese grundsätzlich stärker bzw. rechtlich „einfacher“ geltend zu machen sind.

Sollten Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, lassen Sie uns gerne Ihre Rechtschutzpolizze zukommen. Wir übernehmen für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung und klären für Sie den Versicherungsschutz ab.

Hier geht es zu unserem Kontaktformular.