Softwareupdate

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Soll ich das Softwareupdate aufspielen lassen?

Sachverständige und sonstige Experten haben in diversen Gutachten zum VW-Abgasskandal ausgeführt, dass das Softwareupdate u.a. zu einer stärkeren Belastung diverser Komponenten der Fahrzeuge (wie der Abgasrückführung oder des Dieselpartikelfilters) führt. Zu diesem Ergebnis ist auch eine Umfrage des Vereins für Konsumenteninformation gekommen. Zahlreiche unserer Kunden haben von Problemen berichtet, die nach dem Softwareupdate aufgetreten sind.

Dazu kommt, dass nach neuesten Erkenntnissen im Zuge der Softwareupdates ein sog. Thermofenster aufgespielt werden soll. Demnach wird die Abgasreinigung bei bestimmten Außentemperaturen reduziert bzw. abgeschaltet. Mehrere Sachverständige haben das Thermofenster als Abschalteinrichtung qualifiziert. Da Abschalteinrichtungen nach EU-Recht verboten sind, sind in den Fahrzeugen, die vom Abgasskandal betroffen sind, auch nach Durchführung der Softwareupdates unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut. Entsprechend ist davon auszugehen, dass den Fahrzeugen selbst nach Durchführung des Softwareupdates nach wie vor ein Entzug der Zulassung drohen kann. Das Oberlandesgericht Wien hat in einem (Teil-)Urteil bestätigt, dass es sich bei dem Thermofenster, d.h. der temperaturabhängigen Steuerung der Abgasrückführung, um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Laut OLG Wien findet mit dem Softwareupdate sohin keine (vollständige) Verbesserung statt. Entsprechend ist auch nach dem Softwareupdate von der nicht geringfügigen Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs auszugehen (GZ 4 R 62/19w). Das (Teil-)Urteil des OLG Wien ist noch nicht rechtskräftig.

Nach derzeitigem Stand ist sohin von einer Durchführung des Softwareupdates abzuraten. Auch bei angesetzten Serviceterminen ist Vorsicht geboten, da mehrere unserer Klienten berichtet haben, dass Werkstätten auch ohne Vorankündigung die Updates aufspielen. Sollten Sie daher einen Servicetermin vereinbart haben, empfehlen wir Ihnen dringend, sich vorab mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir Ihnen eine Verpflichtungserklärung für die Werkstätte, das Softwareupdate nicht aufzuspielen, zukommen lassen können.

Ist das Softwareupdate einmal aufgespielt, begeben Sie sich dadurch in eine schlechtere Rechtsposition. Klagen im Abgasskandal sind auch danach möglich, jedoch kann es zu einem größeren Beweisaufwand kommen.